Definition


"Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen (podos = gr. Fuß) und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die gesetzlichen Regelungen, welche das Berufsbild und die Aus­bil­dung zur "Me­di­zi­ni­schen Fußpflegerin" bzw. zum "Medizinischen Fuß­pfle­ger" fest­schrei­ben, sind im Podologengesetz (PodG) und der Ausbildungs- und Prüf­ungs­ver­ord­nung (PodAPrV) geregelt.

Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe.

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung "Podologe/Podologin" und seit 2003 die Be­rufs­be­zeich­nung "Medizinische Fußpflegerin/ Medizinischer Fußpfleger" gesetzlich geschützt. Nur die Personen dürfen sich so nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind.

Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß."

(Quelle: wikipedia.org)