Preise

Hier finden Sie einige Informationen rund um die Preise unserer Leistungen.

Preise sind auf Anfrage möglich bzw. sind in unserer Praxis ausgehangen.


 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel für Diabetiker die Kosten für podologische Behandlungen.

Vorraussetzung hierzu ist eine Heilmittelverordnung 13 nach Ermessen und Notwenigkeit durch den behandelnden Arzt (Diabetologen, Rheumatologen, Hautarzt, Orthopäden, auch Hausarzt.) Diese erhalten Sie nach eingehender Untersuchung der Füße vom behandlenden Arzt.

Es handelt sich um fest definierte Tätigkeiten, welche vom Arzt auf der Heil­mit­tel­ver­ord­nung vermerkt werden. Nur Podologen mit einer zugelassenen Praxis dürfen die verordnete Behandlung durchführen. Eine Heil­mit­tel­ver­ord­nung für die Podologische Komplexbehandlung kann jeder Diabetiker mit diabetischen Fußsyndrom durch seinen Diabetologen oder Hausarzt bekommen, um Folgeschäden zu verhindern.

Wir arbeiten präventiv.